Ausschreibung/Teilnahmebedingungen

 

Ausschreibung

Ausschreibung „Go West“ Oldtimertreffen in der Westzipfelregion veranstaltet durch den Verein Historische Fahrzeuge Gangelt e.V. mit Unterstützung der Bezirksregierung Köln und der Westzipfelregion innerhalb des Projekts Vital.NRW.

Veranstalter:

Verein Historische Fahrzeuge Gangelt e.V
Veranstaltung: „Go West“ Oldtimertreffen in der Westzipfelregion
Vertreten durch den Ersten Vorsitzenden:

Michael Reinartz
Pastor-Schleyer Straße 19
52538 Gangelt

Tel.: +49 177 400 82 91

Art der Veranstaltung

Das Oldtimertreffen in der Westzipfelregion ist eine touristische marken übergreifende Oldtimerveranstaltung mit internationaler Beteiligung.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Oldtimer-Liebhaber, die einen PKW oder Motorrad besitzen, das am Tag der Veranstaltungmindestens 30 Jahre alt ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht, der Fahrer/in im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und ggf. die erforderlichen GU-Nachweise erbracht worden sind. Alle gesetzlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmer zu beachten.

Fahrdisziplin

Es gelten die Vorschriften der StVO. Sie sind unter allen Umständen einzuhalten. Jeder Verstoß gegen die §§ der StVO oder StVZO sowie ggf. die Verwicklung in einen Verkehrsunfall führen ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Ausschluss der Fahrzeuge.

Haftung

Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Mitfahrer durch Abgabe der Nennung auf Schadensersatzansprüche für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Helfer sowie Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, insbesondere aber gegen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Die Teilnehmer verzichten fernen für sich und ihre Mitfahrer auf das Recht zur Anrufung Ordentlicher Gerichte. In den Verzicht sind auch die dem Verzichtenden gegenüber unterhaltspflichtigen Personen bezogen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten oder angerichteten Schäden teil. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Veranstaltungen durch höhere Gewalt (z.B. Hochwasser) ganz oder teilweise abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzansprüche zu übernehmen.

Allgemeines

Während der Veranstaltung sind die einzelnen Funktionsträger entsprechend deutlich (Namensschild, Polohemd oder Weste) gekennzeichnet. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die Organisationsleitung berechtigt. Für einen Pannendienst und die technische Betreuung ist während der Veranstaltung gesorgt.

Fotos und Videos

Dem Veranstalter ist es erlaubt, Fotos und Videos der Fahrzeuge und Teilnehmer zum Zwecke der Veranstaltungsnachbereitung, für vereinsinternen Gebrauch oder zum Zwecke der Vereinswerbung in Printmedien und im Internet zu verwenden.